Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – Von der Pflegekasse bezahlt und direkt zu Ihnen nach Hause geliefert

Wussten Sie, dass die Pflegekasse für ambulant gepflegte Pflegebedürftige die Kosten für Pflegehilfsmittel im Wert von 40 € pro Monat komplett übernimmt - und das ganz ohne Zuzahlung? Mit einer Pflegebox erhalten Sie Produkte wie z.B. Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe, die Sie für eine optimale Versorgung in der häuslichen Pflege benötigen, ganz bequem nach Hause. Die Pflegehilfsmittel, Inkontinenzprodukte und Bettschutzeinlagen können Ihnen die häusliche Pflege erheblich vereinfachen und tragen dazu bei, die nötige Hygiene zu gewährleisten sodass Pflegende und Pflegebedürftige optimal geschützt sind.

Lesen Sie hier mehr darüber, was Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind, wer Anspruch hat und wie Sie die Hilfsmittel einmal im Monat ganz bequem geliefert bekommen können, und das ganz ohne aufreibende Bürokratie mit der Pflegekasse.

Mit unserem bequemen Bestellformular können Sie noch heute Ihren gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel nutzen!

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Bestellformular für Pflegehilfsmittel
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Angaben Versicherte/r

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden durch unseren Gesundheitspartner Medizintechnik & Sanitätshaus Harald Kröger GmbH versendet. Ihre Daten werden vertraulich behandelt und nur für den Zweck der Bestellung verwendet.

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¹ Je nach Pflegekasse können Sie 2-3 wiederverwendbare Bettschutzeinlagen pro Jahr kostenlos dazu bestellen - Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Körperhygiene (Produktgruppe PG 51) unter Abzug eines Eigenanteils von 10 v.H., soweit keine Befreiung nach § 40 Abs. 3 Satz 5 SGB XI vorliegt (saugende Bettschutzeinlagen, wiederverwendbar).

² Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel - (Produktgruppe PG 54) - bis maximal des monatlichen Höchstbetrages nach § 40 Abs. 2 SGB XI / bei Beihilfeberechtigung bis maximal der Hälfte des monatlichen Höchstbetrages nach § 40 Abs. 2 SGB XI. Darüber hinaus gehende Kosten werden von mir selbst getragen.

Als pflegender Angehöriger haben Sie im Alltag schon genug um die Ohren: Neben den täglichen Besorgungen, Kommunikation mit Ämtern und Pflegekassen und der Sorge um Ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder haben Sie neben den eigenen Verpflichtungen oft kaum noch Zeit für sich selbst.

Umso willkommener ist daher jede Erleichterung, die Ihnen den fordernden Alltag in der häuslichen Pflege etwas einfacher macht.

Die Pflegekasse kommt für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro monatlich zuzahlungsfrei auf und liefert diese Produkte sogar ganz bequem zu Ihnen nach Hause. .

Sie sparen hierbei nicht nur die Kosten für Einmalprodukte wie Handschuhe, Gesichtsmasken, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen, sondern können auch auf die regelmäßigen Gänge in die Apotheke oder die Drogerie verzichten, sodass Ihnen mehr Zeit für die Versorgung Ihrer Lieben und für sich selbst bleibt!

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Überblick

Grundsätzlich sollen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch die Pflege im häuslichen Umfeld erleichtern und sicherer machen. Die einzelnen Produkte sind dazu gedacht, die hygienischen Bedingungen zu verbessern und sind in der Regel nur zum einmaligen Gebrauch gedacht.

Die Schutzwirkung geht dabei in beide Richtungen: So können Sie bei einer leichten Erkältung Ihren pflegebedürftigen Angehörigen durch das Tragen einer FFP2-Maske vor der Ansteckung schützen. Auf der anderen Seite können Sie sich und Ihre Bekleidung mit Einmalhandschuhen und Schutzschürzen beispielsweise beim Wechseln der Bettwäsche von Inkontinenz-Patienten schützen.

Die Besonderheit bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch: Im Gegensatz zu technischen Pflegehilfsmitteln wie Notrufsystemen und wiederverwendbaren Pflegehilfsmitteln wie zum Beispiel Bettpfannen oder Duschwagen ist hier keine Zuzahlung fällig. Die Anspruchsgrundlage bietet der §40 Abs. 2 SGB XI – dieser regelt den Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro im Monat.


Die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind im Hilfsmittelkatalog unter der Produktgruppe 54 gelistet. Hierzu gehören zum Beispiel:

Mundschutz (OP-Masken/FFP2-Masken)

Dies sind insbesondere in der Erkältungszeit eine einfache und sichere Möglichkeit, die Pflegebedürftigen vor einer Ansteckung und einem potenziell schweren Krankheitsverlauf zu schützen.

Hand- und Flächendesinfektionsmittel

Nicht nur über die Atemluft, sondern auch über die Hände und Oberflächen können eine Vielzahl von Krankheitserregern übertragen werden. Umso wichtiger ist dabei eine regelmäßige Desinfektion der Hände und der Flächen in sensiblen Bereich wie den sanitären Einrichtungen, der Küche oder Tischen, an denen Essen eingenommen wird.

Einmalhandschuhe (verschiedene Größen) oder Fingerlinge

Gerade bei der Körperpflege oder Wundversorgung sind Einmalhandschuhe das Hilfsmittel der Wahl, um sich selbst und die Pflegebedürftigen effektiv und sicher zu schützen.

Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch

Für Pflegebedürftige mit Inkontinenz oder nässenden Wunden können diese saugenden Schutzeinlagen verwendet werden, um häufiges Wechseln der Bettwäsche zu vermeiden und die Matratzen zu schonen. 

Wasserabweisende Schutzschürzen

  • Gerade bei der Körperwäsche wird die eigene Kleidung schnell in Mitleidenschaft gezogen: Die wasserabweisenden Schürzen eignen sich daher ideal für die sichere und saubere Körperpflege. 

Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und Beantragung der Kostenübernahme

Die Erstattung für die Kosten der Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 40 Euro im Monat wird durch die Pflegekassen nur unter den folgenden Voraussetzungen vorgenommen:

  • Die zu pflegende Person hat einen Pflegegrad von mindestens 1.
  • Die Pflege findet entweder bei der pflegebedürftigen Person zu Hause, bei Angehörigen zu Hause oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen statt. Auch Wohngemeinschaften sind hier explizit eingeschlossen.
  • Die Pflege wird zumindest teilweise von Angehörigen, Freunden oder anderen privat pflegenden Personen (zum Beispiel ehrenamtlichen Helfern) vorgenommen.

Aber wie funktioniert nun die Kostenübernahme durch die Pflegekasse?

Gemäß der Anspruchsgrundlage haben Versicherte einen Anspruch auf entsprechende Produkte bis zu einem Wert von 40 Euro im Monat. Damit die Kasse die Kosten auch übernimmt, muss vor dem Kauf der Produkte ein entsprechender Antrag an die Pflegekasse gestellt werden. Der große Vorteil bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist, dass Sie hierfür kein Rezept des Arztes oder ein Formular vom Pflegedienst benötigen. Sie können selbst den Antrag ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen versehen einreichen. 

Wenn dem Antrag stattgegeben wurde, können die Produkte können selbst in der Apotheke oder Drogerie gekauft werden. Zur Kostenerstattung müssen die Belege dann bei der Pflegekasse eingereicht werden, die dann rückwirkend die Ausgaben zurückerstattet.

Der einfachste Weg ist jedoch der über die so genannten Pflegeboxen.

Die Pflegekassen haben mit bestimmten Leistungserbringern Rahmenverträge geschlossen, sodass Sie von einem einfacheren Handling ohne komplizierte Antragsformulare oder das Auslegen der Ausgaben profitieren können.

Hierfür könne Sie sich ganz einfach an unseren Partner Sanitätshaus Kröger wenden – Wählen Sie Ihre gewünschten Pflegeprodukte aus und füllen Sie das Kontaktformular aus – unser Partner kümmert sich um den Rest. Das Sanitätshaus Kröger übernimmt die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse und Sie bekommen die Produkte in einer praktischen Box einmal im Monat ganz bequem direkt nach Hause geliefert. 

Ihr Vorteil: Sie sparen Aufwand, da die Kommunikation mit der Kasse und die zeitraubenden Besorgungsgänge entfallen und haben mehr Zeit für die Pflege und für sich selbst. Und falls sich der Bedarf einmal ändert, kann die Zusammenstellung der Pflegebox auch monatlich geändert oder abbestellt werden. 

Fazit

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine einfache und sichere Möglichkeit, sich und Ihre Angehörigen in der häuslichen Pflege vor ansteckenden Krankheiten zu schützen und insgesamt die hygienischen Bedingungen der Pflege zu Hause zu verbessern.

Sie können die Produkte in einer praktischen Box einfach und unkompliziert über unseren Gesundheitspartner Medizintechnik & Sanitätshaus Harald Kröger GmbH beziehen, der die Kommunikation und Abrechnung mit der Pflegekasse übernimmt und die Produkte monatlich ganz bequem zu Ihnen nach Hause schickt. 

Fragen & Antworten

Was gehört zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Hierzu gehören zum einmaligen Gebrauch konzipierte Produkte wie zum Beispiel Gesichtsmasken, Gummi-Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder wasserabweisende Schutzschürzen. Ziel der Produkte ist die Verbesserung der hygienischen Bedingungen bei der Pflege im häuslichen Umfeld.

Sind dir Produkte wirklich kostenlos?

Ganz grundsätzlich werden die Produkte natürlich nicht gratis verteilt, aber sie werden bei Vorliegen der Anspruchsgrundlage bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich komplett von der Pflegekasse getragen. Im Gegensatz zu anderen Hilfsmitteln sind für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel keine Zuzahlungen aus der eigenen Tasche zu leisten.

Wer hat Anspruch auf die Hilfsmittel?

Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben und im häuslichen Umfeld von Angehörigen, Freunden oder anderen Privatpersonen gepflegt werden.

Kann ich die Pflegebox-Varianten monatlich wechseln?

Ja. Sie können Ihre Box mit Pflegehilfsmittel – je nach Bedarf – jeden Monat neu befüllen und Produkte austauschen.

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