Pflegeleistungen
Pflegeleistungen - Welche gibt es?
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der kognitive, psychische und körperliche Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ist, wie stark ein Mensch in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist und ob er deshalb Hilfe anderer bedarf. Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden Pflegebedürftige einem von fünf Pflegegraden zugeordnet.
Die folgende Leistungsübersicht zeigt Leistungsbeiträge ab dem 1. Januar 2017. Die Tabelle bietet eine erste Orientierung. Im Bedarfsfall sollten sich Versicherte individuell durch ihre Pflegekassen beraten lassen.